Zahnzusatzversicherung ohne wartezeit!
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Dein Arzt Meint, dass Du ein Implantat benötigst? Die Kosten bewegen sich bei ca. 2000 € und Du hast keine Zahnversicherung?

Du kannst dir eine Zahnbehandlung aktuell nicht leisten und der Abschluss einer normalen Zahnversicherung ist nicht mehr möglich?

Nachteile anderer Zahnversicherungen:

NACHTEILE ANDERER:

In einer Zahnzusatzversicherung können geplante, angeratene und laufende Behandlungen nicht mehr versichert werden. Der Versicherungsfall ist in diesen Fällen schon vor Vertragsabschluss eingetreten und ein Versicherungs-Antrag wird bei den allermeisten Zahnzusatzversicherungen in einem solchen Fall abgelehnt. Einige Versicherungen nehmen diese Anträge jedoch an, trotz laufender zahnärztlicher Behandlungen. Diese laufenden Behandlungen bezahlt die Zahnzusatzversicherung allerdings nicht, aber alle neu auftretenden Zahnbehandlungen, Erkrankungen und Zahnersatzmaßnahmen sind versichert. Gibt es Zahnlücken schon beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung, dann gibt es mehrere Möglichkeiten. Fehlende Zähne werden nicht mitversichert oder es wird mit der Versicherung eine „verschärfte“ Summenbegrenzung vereinbart. Ein Antrag auf Zahnzusatzversicherung kann auch abgelehnt werden, wenn zu viele Zähne fehlen. In den ersten Versicherungsjahren haben die meisten angebotenen Zahnzusatzversicherungen eine Leistungsbegrenzung. Solche Leistungsbegrenzungen nennen sich „Summenbegrenzung“ oder „Zahnstaffel“. Mit solchen Leistungsbegrenzungen vermieden die Zahnzusatzversicherungen hohe Rechnungen in den ersten Jahren. Diese Summenbegrenzungen vermeiden auch, dass Zahnzusatzversicherungen von Personen abgeschlossen werden, die mit hohen Zahnarztkosten in naher Zukunft rechnen.

Zahnarztrechnungen werden bei meisten Zahnzusatzversicherungen nicht sofort nach Versicherungsbeginn bezahlt. Erstattungen erfolgen erst, wenn vertraglich vereinbarte Wartezeiten abgelaufen sind. Für Zahnersatzmaßnahmen beträgt die Wartezeit für Zahnbehandlungen drei Monate und bei kieferorthopädischen Maßnahmen beträgt die Wartezeit sogar acht Monate. Es werden von einigen Zahnzusatzversicherungen auch verkürzte Wartezeiten angeboten und dann gibt es auch solche Zahnzusatzversicherungen, die auf Wartezeiten völlig verzichten.

Die Höhe der Kostenerstattung ist nicht bei allen Zahnzusatzversicherungen gleich und nicht alle Zahnzusatzversicherungen versichern auch dieselben Leistungen. Grundsätzlich lassen sich sowohl für Erwachse als auch für Kinder vier Leistungsbereiche von Zahnzusatzversicherungen unterscheiden: Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnprophylaxe/-vorsorge. Zahnersatz-Maßnahmen wie Brücken, Kronen, Implantate und Prothesen werden von vielen Tarifen bezahlt. Moderne und gute Zahnversicherungen zahlen auch für Zahnbehandlungen und die professionelle Zahnreinigung. Zahnzusatzversicherungen mit niedrigem Monatsbeitrag zahlen meist nur einen kleinen Betrag wie die Krankenkasse. Bei hochwertigen Versorgungen ist diese Summe allerdings zu klein. Dagegen ist eine Zahnzusatzversicherung erst dann sinnvoll, wenn sie ca. 80% der Kosten übernimmt und stellt für den Versicherten eine spürbare Entlastung dar.

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Eine bereits angeratene Behandlung ist in der Regel nicht mehr versicherbar. Nachdem der Zahnarzt zu einer Behandlung geraten hat und ein Kosten- bzw. Heilplan erstellt wurde, ist der „Versicherungsfall“ eingetreten und der Versicherungsschutz deckt diese Maßnahme nicht mehr ab.

Zum Glück gibt es eine Ausnahme von dieser Regel:

Unsere Zahnzusatzversicherung – Die BBKK ZahnPRIVAT versichert beispielsweise auch angeratene Implantate. Die Versicherungskammer Bayern bietet am deutschen Markt einzigartige Tarife, mit denen in die Zahnzusatzversicherung auch bevorstehende Zahnersatzmaßnahmen für fehlende Zähne mit einbezogen werden. Jetzt Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen!

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„ZahnPRIVAT Kompakt“

Der Basistarif
7
88
Monatlich ab
  • Leistungen rund um den Zahnersatz, die Zahnbehandlung und die Zahnprophylaxe
  • Rückerstattung bis zu 50% der Zahnbehandlungskosten

„ZahnPRIVAT Optimal“

Der Komforttarif
11
66
Monatlich ab
  • Leistungen rund um Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Zahnersatz
  • Rückerstattung bis zu 70% der Zahnbehandlungskosten

„ZahnPRIVAT Premium“

Der Premiumtarif
16
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Monatlich ab
  • Leistungen rund um Kieferorthopädie, Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung sowie Zahnersatz
  • Rückerstattung bis zu 90% der Zahnbehandlungskosten

Mit allen 3 Tarifen profitierST du von umfassenden Leistungen, darunter:

Zahnbehandlung, Zahnersatz (Prothesen, Brücken, Zahnkronen mit Verblendungen), Implantate, Veneers, Kunststofffüllungen, Inlays und Onlay, Aufbissbehilfe und Schienen, Wurzelbehandlung inkl. Wurzelspitzenresektion, Parodontosebehandlung, Gnathologie (funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen), Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, Reparaturen von bestehendem Zahnersatz, Heil- und Kostenplan, vorbereitende diagnostische, fehlende und zu ziehende Zähne, therapeutische und chirurgische Leistung durch Zahnärzte, anästhetische Leistungen und Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Sichere dir jetzt deine günstige Zahnzusatzversicherung!

Wir haben keine Wartezeit und erstatten wie folgt:

Im ersten Kalenderjahr erfolgt die Erstattung aus maximal 1.000 Euro
In den ersten beiden Kalenderjahren erfolgt die Erstattung aus maximal 3.000 Euro
In den ersten drei Kalenderjahren erfolgt die Erstattung aus maximal 6.000 Euro
In den ersten vier Kalenderjahren erfolgt die Erstattung aus maximal 9.000 Euro
Nach dem vierten Kalenderjahr gibt es keine Erstattungsobergrenzen mehr
Wir sind hier die Ausnahme von der Regel und haben keine kleinliche Staffelbegrenzung. So hast Du Transparenz und kannst selbst rechnen, ob sich der Tarif für Dich lohnt… und wahrscheinlich wird er sich rechnen!

Das ist aber nicht das einzige Highlight!

Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung absetzen

Ist der Steuerfreibetrag für Vorsorgeleistungen nicht bereits durch andere Versicherungen verbraucht, können die Steuerzahler diesen Vorteil für sich nutzen. Eine Zahnzusatzversicherung ist also steuerlich absetzbar – sowohl als Wahlleistung der privaten Krankenversicherung als auch als Zusatz zur gesetzlichen Krankenkasse. Die Steuererklärung ist am 31. Mai fällig und eine im vergangenen Jahr abgeschlossene Zahnzusatzversicherung kann nun steuerlich geltend gemacht werden.  Neben der gesetzlichen Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung zählt auch die Zahnzusatzversicherung zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und sollte in der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ angegeben werden. Aufgrund der jährlichen Höchstgrenze für steuerlich absetzbare Kosten merken nur wenige Bürger einen Steuervorteil. Vor allem Geringverdiener und Ehepaare, für die sich die Höchstgrenze verdoppelt, können von ihrem Zusatzschutz steuerlich profitieren.

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Der Zahnzusatzversicherungsrechner ist kostenlos und anonym. Damit kannst Du einfach eine Berechnung der Beiträge und den Vergleich von Tarifen durchführen. In den Zahnzusatzversicherungsrechner werden folgende Daten eingegeben: Geburtsdatum, Geschlecht, ob man gesetzlich versichert ist und in welchem Zustand die Zähne sind. So kannst Du leicht herausfinden, welche die beste Zahnzusatzversicherung für Dich ist.

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Wenn Du dich dazu entschieden hast, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen, stellt sich gleich die Frage: Welche Versicherung und welcher Tarif ist der Beste? Um das richtige Angebot zu finden ist es notwendig, die unterschiedlichen Tarife zu vergleichen. So erhältst Du schnell eine Übersicht und kannst durch den Vergleich einfach die beste Zahnzusatzversicherung für Dich, deine Kinder und deine Familie aussuchen und auf Wunsch sogar auch den Vertrag sofort abschließen.

 

Ergänze Deine gesetzliche Krankenversicherung und verringere Deinen Eigenanteil beim Zahnarzt

DAS SOLLTEST DU WISSEN:

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?​

Wenn Bakterien und Karies den Kampf im Mund gewinnen, müssen wir zum Zahnarzt. Verlorene Zähne werden mit Zahnprothesen und Zahnimplantaten ersetzt. Unerwartete Zahnkosten können daher teuer sein. Nur bei gewissen Grundbehandlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die gesamte Zahnarztrechnung – z.B. für die jährliche Zahnsteinentfernung oder für die Kariesbehandlung mit der günstigsten Zahnfüllung. Wenn es um Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen oder ästhetisch ansprechende Zahnfüllungen im hinteren Kieferbereich geht, werden von Kassen nur Sätze bezahlt, die höchstens 50 bis 65 Prozent der Kosten betragen. Die Kostenübernahme ist also nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze möglich. Bei vielen Behandlungsmethoden wird diese Obergrenze jedoch schnell überschritten. Wenn sich ein Patient Keramikverblendungen statt einer Metallkrone wünscht oder statt der Amalgamfüllung ein ansprechendes Inlay, dann wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur ein Minimum von der entstehenden Zahnarztrechnung bezahlt. So kann eine Zahnbehandlung schnell zur teuren Investition werden, welche für unsere Gesundheit jedoch sehr wichtig ist. In solchen Fällen können Zahnzusatzversicherungen große Hilfe leisten und unerwartete Kosten übernehmen.

Wie funktioniert die Zahnzusatzversicherung?​

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, muss erst gesetzlich krankenversichert sein. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt jedoch nur medizinisch notwendige Eingriffe. Den Teil der Rechnung, der von der Krankenkasse nicht bezahlt wird, muss der Patient nämlich selbst bezahlen. Kosten von teuren Zahnbehandlungen werden somit durch eine Zahnzusatzversicherung deutlich reduziert. Nach der Zahnbehandlung bekommt der Versicherer die Rechnung. Diese Rechnung enthält Kosten, welche nicht von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gedeckt sind. Diese zahnärztliche Privatrechnung muss im Original bei Zahnzusatzversicherung eingereicht werden. Je nachdem, welcher Tarif abgeschlossen ist, bezahlt die Zahnversicherung die ganze Rechnung oder nur einen Teil davon. Alle Zahnzusatzversicherungen bieten also nicht die gleichen Leistungen. Bei der Auswahl soll man deshalb die Leistungen vergleichen und auf das Kleingedruckte achten. So sollten z.B. neben Leistungen für Implantate oder Inlays auch Zusatzleistungen wie kieferorthopädische Behandlungen oder eine professionelle Zahnreinigung  beinhaltet sein.

Zahnversicherung - für wen?

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt im Falle eines Zahnersatzes maximal 65 Prozent der Kosten einer Basisbehandlung. Viele gesetzlich Krankenversicherte können sich daher keine teuren Zahnbehandlungen leisten, weil der Eigenanteil sehr hoch ist. Viele Menschen möchten jedoch nicht auf hochwertige Lösungen verzichten. Der Eigenanteil zur Zahnbehandlung wird selbst durch eine günstige Zahnzusatzversicherung erheblich gesenkt. Im Leistungsumfang einer guten Zahnzusatzversicherung sollten Zahnersatz, Zahnerhalt, die jährliche Zahnreinigung und Wurzelbehandlung erhalten werden. Eine gute Zahnzusatzversicherung lohnt sich grundsätzlich für jeden gesetzlich Versicherten. Notwendige und teure Zahnbehandlungen sind für einen gesetzlich Versicherten ansonsten kaum bezahlbar. Welche besondere Zusatzversicherung bzw. Tarif notwendig ist, kannst Du am besten durch einen Zahnarztbesuch erfahren. 

Wer glaubt, dass ihm große Zahnbehandlungen in den nächsten Jahren anstehen, sollte eine Zahnzusatzversicherung unbedingt abschließen.

Zahnzusatzversicherung für Kinder​

Auch bei Kindern kann eine kieferorthopädische Behandlung schnell einmal mehrere tausend Euro kosten.

Diese Behandlung wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur dann bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig ist. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder erstattet in diesem Fall den Eigenanteil der Eltern.

Bei dieser Zahnzusatzversicherung sollen neben der kieferorthopädischen Behandlungen auch Fissurenversiegelung und Prophylaxe enthalten sein. 

Wenn eine Behandlung schon vor dem Vertragsabschluss angeraten wurde oder eine Zahnfehlstellung nachgewiesen wurde, werden die Zahnzusatzversicherungen für Kinder keine Leistungen erbringen.

Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner auf der Seite und finden Sie die beste Zahnzusatzversicherung für sich und Ihre Familie!

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Manuel Gabler

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